Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.
Am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) in Kraft getreten. Diese Verordnung soll die Produktsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erhöhen und bringt erweiterte Pflichten für Online-Händler mit sich. Ob ihr eigene Produkte vertreibt, Produkte von Drittanbietern verkauft oder beides tut – wir erklären, was ihr wissen müsst, um gesetzeskonform zu handeln und das Vertrauen eurer Kundschaft zu stärken.
Wer ist von der GPSR betroffen? Die GPSR betrifft alle Unternehmen, die Verbraucherprodukte innerhalb der EU herstellen, importieren, vertreiben oder über Online-Marktplätze anbieten. Dazu gehören:
- Hersteller: Unternehmen, die Produkte entwickeln, herstellen oder unter eigener Marke verkaufen.
- Einführer: Unternehmen, die Produkte aus Drittländern in die EU importieren.
- Händler: Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben.
- Fulfillment-Dienstleister: Anbieter von Lagerung, Verpackung und Versand ohne Eigentum an den Waren.
- Anbieter von Online-Marktplätzen: Plattformen, die Dritten den Verkauf von Produkten ermöglichen.
Was bedeutet das konkret für euch als Online-Händler? Je nachdem, ob ihr eigene Produkte, Produkte von Drittanbietern oder beides verkauft, gelten unterschiedliche Anforderungen.
1. Händler, die eigene Produkte vertreiben
Wenn ihr Hersteller eurer Produkte seid, tragt ihr die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Eure Produktangebote müssen folgende Informationen enthalten:
- Herstellerangaben:
- Name, Anschrift und eine elektronische Kontaktadresse (z. B. E-Mail).
- Produktidentifikatoren:
- Beschreibung des Produkts sowie Serien-, Typen- oder Chargennummern.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
- Alle relevanten Warnungen müssen klar und in der jeweiligen Landessprache dargestellt werden.
2. Händler, die fremde Produkte vertreiben
Als Händler fremder Produkte müsst ihr sicherstellen, dass diese den Anforderungen der GPSR entsprechen. Euer Angebot sollte folgende Angaben enthalten:
- Herstellerangaben:
- Name, Anschrift und elektronische Adresse des Herstellers oder Importeurs.
- Produktidentifikatoren:
- Eindeutige Produktkennzeichnungen wie Seriennummern.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
- Diese müssen direkt vom Hersteller bereitgestellt und korrekt übernommen werden.
3. Händler, die eigene und fremde Produkte vertreiben
Wenn ihr sowohl eigene als auch fremde Produkte anbietet, müsst ihr die Anforderungen für beide Kategorien erfüllen. Für eigene Produkte tragt ihr die volle Herstellerverantwortung, für fremde Produkte müsst ihr die Angaben des Herstellers überprüfen und korrekt weitergeben.
Welche Pflichten habt ihr im Fernabsatz? Beim Online-Verkauf müssen die oben genannten Informationen direkt im Produktangebot klar und sichtbar platziert werden. Es reicht nicht aus, diese lediglich auf verlinkten Seiten oder in Begleitunterlagen bereitzustellen.
- Transparenz: Stellt sicher, dass die Produktangaben aktuell und korrekt sind.
- Mehrsprachigkeit: Alle Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des jeweiligen EU-Mitgliedslands vorliegen.
- Kennzeichnung: Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
Warum ist die Einhaltung der GPSR wichtig? Die GPSR soll nicht nur die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz erhöhen, sondern auch für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Verstöße können zu empfindlichen Strafen und Abmahnungen führen. Darüber hinaus stärkt die transparente Bereitstellung von Informationen das Vertrauen eurer Kundinnen und Kunden.
Wie unterstützen wir euch? Als erfahrene Werbeagentur helfen wir euch gerne dabei, eure Online-Präsenz an die neuen Anforderungen der GPSR anzupassen.